Der Betrieb ist bemüht, ein abwechslungsreiches und qualitativ hochwertiges Programm zu bieten. Deshalb ist frühzeitige Planung ein wichtiger Baustein für den Erfolg.
Bei allen Unternehmungen gibt es nur begrenzt Plätze, die Sicherstellung zur Teilnahme ist eine ehestmögliche Anmeldung (mit Anzahlung).
Anmeldungen sind bis spätestens 10 Tage vor Unternehmungsbeginn mit einer 30%igen Anzahlung zu tätigen. Bei späteren Anmeldungen wird ein Aufschlag von 5% der Gesamtsumme verrechnet. (Mehraufwand durch nachträgliche Quartierreservierungen, Ausrüstungskontrolle,…)
30% Stornogebühren fallen bei Absagen bis 5 Tage vor Unternehmensbeginn an, bei kurzfristigen Absagen (48 Stunden) ist die Hälfte des Gesamtbetrages zu bezahlen.
Bei Beschädigung der Ausrüstung und Verletzung der Pferde durch unsachgemäße oder widersprüchliche Benutzung ist eine angemessene Entschädigung zu entrichten.
Der Veranstalter behält sich vor, eine Veranstaltung bei weniger als drei Teilnehmern ersatzlos zu streichen. Anzahlungen werden vollständig zurückerstattet.
Der Veranstalter behält sich vor, andere Reitrouten und Quartiere als schriftlich angegeben zu verwenden.
Raiffeisenkasse Gramastetten
IBAN: AT35 3413 5000 0715 5914,
BIC: RZOOAT2L135
ATU: 41 00 35 06
Behörde gem. ECG: Bezirkshauptmannschaft Urfahr Umgebung
Kammer: Wirtschaftskammer, www.wko.at
Fachgruppe: Freizeitbetriebe, Sportartikel
Tel. 0650/6164482
Der Betrieb ist bemüht, ein abwechslungsreiches und qualitativ hochwertiges Programm zu bieten. Deshalb ist frühzeitige Planung ein wichtiger Baustein für den Erfolg.
Bei allen Unternehmungen gibt es nur begrenzt Plätze, die Sicherstellung zur Teilnahme ist eine ehestmögliche Anmeldung (mit Anzahlung).
Anmeldungen sind bis spätestens 10 Tage vor Unternehmungsbeginn mit einer 30%igen Anzahlung zu tätigen. Bei späteren Anmeldungen wird ein Aufschlag von 5% der Gesamtsumme verrechnet. (Mehraufwand durch nachträgliche Quartierreservierungen, Ausrüstungskontrolle,…)
30% Stornogebühren fallen bei Absagen bis 5 Tage vor Unternehmensbeginn an, bei kurzfristigen Absagen (48 Stunden) ist die Hälfte des Gesamtbetrages zu bezahlen.
Bei Beschädigung der Ausrüstung und Verletzung der Pferde durch unsachgemäße oder widersprüchliche Benutzung ist eine angemessene Entschädigung zu entrichten.
Der Veranstalter behält sich vor, eine Veranstaltung bei weniger als drei Teilnehmern ersatzlos zu streichen. Anzahlungen werden vollständig zurückerstattet.
Der Veranstalter behält sich vor, andere Reitrouten und Quartiere als schriftlich angegeben zu verwenden.
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